Eine Meldepflicht bei einem Verkehrsunfall besteht immer dann, wenn Personen verletzt wurden, ein erheblicher Sachschaden entstanden ist oder fremdes Eigentum betroffen ist. In Deutschland ist jeder Unfallbeteiligte gemäß § 142 StGB verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, seine Personalien anzugeben und auf Verlangen die Polizei zu informieren – insbesondere bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage. Auch bei einem Unfall mit einem geparkten Fahrzeug oder sonstigem unbeweglichen Eigentum (z. B. Zaun, Laterne) muss der Verursacher auf den Geschädigten warten oder die Polizei verständigen. Unterlassene Meldung kann als Fahrerflucht strafbar sein.